Öffentliche Sicherheit und Ordnung

HYBRID-Seminar: Migrationsrecht Aktuell - Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderungen

Dozent/in: Dr. Otto Häußer, Ass.jur., Mag.rer.publ. Michael Keilbach
Seminarnummer 2023-54280O
Termin 14. November 202308:30 bis 17:00 Uhr
Ort VWA
Gebühren 293,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozenten/innen
Dr. Otto Häußer
Ass.jur., Mag.rer.publ. Michael Keilbach

Zielgruppe

Mitarbeitende in den Ausländerbehörden und weitere Interessierte in diesen Fachbereichen

Ziele

  • Änderungen des AufenthG und der BeschV
  • Neue Regelungen für die Blaue Karte-EU (EU-Richtlinie 2021/1883)
  • Bedeutung der Chancenkarte

Inhalte

Dieses Sonderseminar setzt sich mit den Auswirkungen der Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung auseinander, die der Gesetzgeber aufgrund des Koalitionsvertrages der Ampel vom 12. November 2021 initiiert hat. Schwerpunktmäßig werden wir dabei die Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung erörtern, die durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie durch die dazu erlassene Verordnung angestoßen wurden bzw. werden. Im Seminar werden wir die neue Struktur der Fachkräfteeinwanderung nach dem Aufenthaltsgesetz erläutern, die zukünftig auf folgenden drei Säulen beruhen wird:

  • Fachkräftesäule,
  • Erfahrungssäule und
  • Potenzialsäule (=> Chancenkarte)

In diesem Kontext werden auch die neue Regelungen für die Blaue Karte-EU dargestellt. Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates führt zu einer Reihe von Änderungen bei der Blauen Karte EU. So werden wir u.a. auf die neuen Gehaltschwellen für Regel- und Engpassberufe sowie für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss eingehen. Ferner werden wir die Voraussetzungen erörtern, unter denen auch international Schutzberechtigten, die ihren Schutzstatus in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, eine Blaue Karte EU ausgestellt werden kann.

Hinweis

Angebot: Fragen vorab einreichen!

Um insbesondere die Interessen der Teilnehmer berücksichtigen zu können, besteht die Möglichkeit, dass die Teilnehmer ihre Fragen oder Einzelfälle mit exemplarischem Charakter schriftlich bis spätestens fünf Tage vor dem Veranstaltungstermin über E-Mail (autoren@dmar-forum.de) an den Referenten übermitteln können.

HYBRID-Seminar: Migrationsrecht Aktuell - Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderungen
Technische Voraussetzungen

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