§ 2b UStG im Jahr 2023 – wie geht es weiter?
Ziele
Mit der Umsetzung des § 2b UStG standen die öffentlich-rechtlichen Körperschaften spätestens am 31.12.2022 vor einem wesentlichen Umbruch. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde diese Frist nun nochmals überraschend um zwei Jahre verlängert. Es zeichnet sich in der Praxis eine Tendenz ab: Körperschaften des öffentlichen Rechts geraten zunehmend in den Fokus der Betriebsprüfer und sogar der Strafverfolgungsbehörden. Der Vorwurf betrifft insofern regelmäßig Organisationsverschulden. Das Seminar verschafft ein Lagebild zu den üblicherweise bereits abgeschlossenen Arbeiten und bietet einen Überblick über alle wesentlichen Optimierungspotenziale und Parameter zur Einrichtung eines effizienten Tax Compliance Management Systems. Daneben werden aktuelle Entwicklungen zu § 2b UStG (BMF/LfSt-Schreiben, Publikationen, Rechtsprechung) beleuchtet und praktische Auswirkungen skizziert.
Inhalte
- Kurze Einführung zu § 2b UStG / alte Rechtslage
- Vertrags-/Einnahmeninventur und Ermittlung von Sachverhalten besonderer Art
- Vertragsoptimierungen (bspw. Photovoltaik, Sporthallen, u.v.m.)
- Organisationsoptimierungen (bspw. Bauhof, Personalgestellungen zu § 4 Nr. 29 UStG, u.v.m.)
- Optimierung von Abgabensatzungen (bspw. Umsatzsteuerklauseln, Neutarifierungen, u.v.m.)
- Tax Compliance Management Systeme
- Neue Entwicklungen rund um § 2b UStG aus Rechtsprechung, Literatur und Finanzverwaltung