Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Geltung

Buchungen für sämtliche Weiterbildungsangebote erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB). Angestellte oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der VWAen sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Buchung zu treffen, die von diesen Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB) abweichen.

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Angeboten erfolgt online über diese Website. Änderungen der Daten von Teilnehmer:innen und Nutzer:innen müssen schriftlich gegenüber der für das Produkt zuständigen VWA, die auf der jeweiligen Produkt-Website als Veranstalter angegeben ist, erklärt werden.

Hinweis: Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre persönliche E-Mail-Adresse an.

Teilnahme und Nutzung

Die Teilnahme bzw. Nutzung der gebuchten Inhalten ist nur den jeweils buchenden Teilnehmer:innen bzw. Nutzer:innen gestattet. Nur solche dürfen die zur Verfügung gestellten Inhalte abrufen und ansehen. Es ist unzulässig, gebuchte Hybrid-Seminare und Webinare mitzuschneiden, aufzuzeichnen oder unbefugten Dritten, die das Produkt nicht selbst gebucht haben den Empfang zu ermöglichen. Wir weisen Sie darauf hin, dass solche Handlungen strafbar sein können.

Ebenso ist es unzulässig die Inhalte der gebuchten E-Learnings (Video-Learnings und Video-Trainings) unbefugten Dritten, die das Produkt nicht selbst gebucht haben, zugänglich zu machen. Es ist untersagt, die Inhalte auf sonstige Weise für unbefugte Dritte oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verwerten oder zu vervielfältigen.

Teilnahmegebühren und Umsatzsteuerbefreiung

Die jeweils gültige Teilnahmegebühr wird umsatzsteuerfrei erhoben. Die durch die Teilnehmenden verschuldeten Bank- oder Mahngebühren (z. B. durch Zahlungsverzug oder Rücklastschriften) werden zu Lasten der Teilnehmenden berechnet.

Der/die Teilnehmer:in darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche der VWAen nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der/die Teilnehmer:in kann geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

Nichtteilnahme

Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist grundsätzlich die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Rücktritt

Diese Website enthält Angebote der vier VWAen in Baden-Württemberg. Es gelten die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Akademie.

1. Rücktrittsbedingungen der Württ. VWA e.V.

1.1 Hybrid-Seminare und Webinare

Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80 % der Teilnahmegebühr - in Rechnung. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zu erhalten und diesen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Württ. VWA einzulösen. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

1.2 E-Learnings

Bei Video-Learnings und Video-Trainings ist die Stornierung vor dem ersten Login kostenlos. Mit Beginn der Bearbeitung (erster Login) erheben wir die volle Teilnahmegebühr.

2. Rücktrittsbedingungen der VWA für den Regierungsbezirk Freiburg e.V.

Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA Freiburg schriftlich erklärt werden. Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80 % der Teilnahmegebühr - in Rechnung.

3. Rücktrittsbedingungen der VWA Baden in Karlsruhe e.V.

Der Rücktritt von einer Anmeldung muss gegenüber der VWA Baden schriftlich erklärt werden. Erfolgt ein Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als 14 Tage aber früher als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn ein, sind 80% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wenn 100% der Teilnahmegebühr bezahlt werden, ist die Ausstellung eines übertragbaren Gutscheins über 30% der Teilnahmegebühr möglich. Erfolgt der Rücktritt später als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Verhinderung kann eine Ersatzperson als Vertretung geschickt werden. Im Übrigen bleibt bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt der Anspruch auf die volle Teilnahmegebühr bestehen. Bei Absage durch die VWA erstatten wir bereits gezahlte Gebühren zeitnah.

4. Rücktrittsbedingungen der VWA-Rhein-Neckar e.V.

Eine kostenfreie Stornierung kann bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin erfolgen. Spätere Stornierungen werden mit 80% der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr fällig.

Absage von Veranstaltungen und Ablaufänderungen

Die VWAen behalten sich vor, Veranstaltungen aufgrund von besonderen Umständen, wie z.B. bei Verhinderung des/der Dozenten:in oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, abzusagen. In diesem Fall erstatten die VWAen umgehend die gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der VWAen.

Die VWAen behalten sich vor, aus wichtigem Grund Ersatzdozent:innen einzusetzen und das Programm geringfügig zu ändern und informieren die Teilnehmenden darüber unverzüglich.

Wird eine Veranstaltung aus einem von den Akademien zu vertretenden Grund nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden bereits bezahlte Teilnahmegebühren umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der VWAen.

Verbot der Weitergabe von Unterlagen / Skripten

Jegliche Weitergabe von Begleitmaterialien (z.B. Veranstaltungsunterlagen oder Skripte) an unbefugte Dritte, ohne die ausdrückliche Genehmigung der für das Produkt zuständigen VWA, ist untersagt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung behalten sich die VWAen alle Rechte, insbesondere Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Schadensersatz, vor.