Öffentliche Sicherheit und Ordnung

HYBRID-SEMINAR: Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG

Dozent/in: Wolfgang Sachsenmaier
Produktnummer 2024-54269H
Termin 08. Juli 202409:00 bis 16:30 Uhr
Ort VWA Bildungshaus Stuttgart
Gebühren 268,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozenten/innen
Wolfgang Sachsenmaier
Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, a. D.

Zielgruppe

Sachbearbeiter:innen der Ausländerbehörden, die mit der Erarbeitung von ausländerrechtlichen Entscheidungen und Eingriffsmaßnahmen betraut sind.

Ziele

Den Seminarteilnehmer:innen wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick zu den einzelnen Erteilungsvoraussetzungen und zu dem nicht leicht zu durchschauenden und zu handhabenden System von Regeln und Ausnahmen (§ 5 Abs. 1 AufenthG) und den Ermessensausnahmen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 AufenthG) gegeben.

Inhalte

Nach der Konzeption des Aufenthaltsgesetzes enthält § 5 Abs. 1 AufenthG allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, die von so grundlegendem staatlichen Interesse sind, dass der Gesetzgeber sie vor die Klammer gezogen hat. Sie gelten damit für alle weiteren Abschnitte des Zweiten Kapitels und damit grundsätzlich für jede Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels.Die Lebensunterhaltsicherung ist die wichtigste Voraussetzung, um die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern. Die Feststellung, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, erfordert Kenntnisse über die Bemessung des Unterhaltsbedarfs, über die in Betracht kommenden Existenzmittel und über die Anforderungen an die zu stellende positive Prognose. Auch die Frage, ob ein Ausnahmefall von der geforderten Lebensunterhaltsicherung anzunehmen ist, kann nur bei Kenntnis der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung beantwortet werden.
In der Praxis ist es vielfach auch schwierig festzustellen, wann die Identität des Ausländers geklärt bzw. klärungsbedürftig ist. Dies bedarf der Kenntnis, wann Zweifel an der Identität des Ausländers bestehen und durch welche geeigneten Mittel die Identität nachgewiesen werden kann. Der Umstand, dass kein Ausweisungsinteresse besteht, ist Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Dies erfordert Kenntnisse darüber, wann ein Ausweisungsinteresse gegeben und ob dieses aktuell noch von Bedeutung ist sowie Kenntnisse der Gesichtspunkte, die einen Ausnahmefall begründen können. Der Besitz eines nationalen Passes zählt zu den Obliegenheiten des Ausländers. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kommt es darauf an, ob der Ausländer Anspruch auf einen Passersatz hat oder ob eine Ausnahme von der Erfüllung der Passpflicht vorliegt. Das in § 5 Abs. 2 AufenthG vorgeschriebene Visumverfahren dient dem Zweck, die Zuwanderung nach Deutschland wirksam steuern und begrenzen zu können. In der Praxis stellt sich diesbezüglich vielfach die Frage, ob die Nachholung des Visumverfahrens zumutbar ist. Insoweit ist die Kenntnis der Rechtsprechung zu den vielfachen Fallgestaltungen erforderlich.

> Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
> Regel- und Ausnahmefälle des § 5 Abs. 1 AufenthG
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Geklärte Identität
- Fehlendes Ausweisungsinteresse
- Erfüllung der Passpflicht
- Interessen der Bundesrepublik Deutschland
> Einreise mit dem erforderlichen Visum (§ 5 Abs. 2 AufenthG)
- Einholung des Aufenthaltstitels gemäß § 39 AufenthV
- Ausnahmen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
> Ausnahmen in Fällen humanitärer Aufenthaltstitel (§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 AufenthG)
- Zwingende Ausnahmen
- Ausnahmen im Ermessenswege

Hinweis

Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie Online (am PC, Laptop, etc.) oder in Präsenz (vor Ort) teilnehmen.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME

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  • Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
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INFORMATIONEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
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  • Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
  • Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
  • Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.

HYBRID-SEMINAR: Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG
Technische Voraussetzungen

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