Beweisführung und Dokumentation bei der kommunalen Verkehrsüberwachung
Ziele
Im Vor- und Zwischenverfahren eines Bußgeldverfahrens zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt die Beweislast bei der Verfolgungsbehörde. Fehlende oder lückenhafte Feststellungen führen zur Unwirksamkeit von Verwarnungen und lassen einen Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig werden. Dem gegenüber steht das Recht der Verteidigung auf vollständige Akteneinsicht mit Auswirkung auf das verfassungsrechtlich gesicherte Recht auf ein faires Verfahren bei Gericht. Gleiches gilt für eine
qualitative Dokumentation innerdienstlicher Abläufe bei der Geschwindigkeitsmessung.
Dieses Seminar bietet Ihnen einen aktuellen Überblick und gibt gleichzeitig HIlfestellung, wenn es um die Abwägung zwischen vertretbarem Aufwand im Einzelfall und einer umfassenden Beweissicherung geht.
Inhalte
- Parküberwachung und Geschwindigkeitsüberwachung, Skizzen
- Fotoaufnahmen und Notizen vor Ort zur Gedächtnisstütze vor Gericht
- Vornotierungen, Ventilstellungen, Abschleppprotokolle
- Messbilder und -protokolle, Eichurkunden der Messgeräte
- Allgemeiner Akteneinsicht