VIDEO-LEARNING: Einführung in das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg
(Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte)
Zielgruppe
Alle, die einen kompakten Überblick über das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenwesen (NKHR) in Baden Württemberg erhalten möchten;
Stadträte, Gemeinderäte, Kreisräte und alle Mitarbeiter/innen kommunaler Einrichtungen auch außerhalb der Finanzverwaltung und Kämmereien.
Ziele
Sie erhalten einen Überblick über das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenwesen (NKHR) in Baden Württemberg.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu der bisherigen Kameralistik werden anschaulich anhand von Praxisbeispielen dargestellt.
Inhalte
Gesamtdauer ca. 39 Minuten unterteilt in 25 Lerneinheiten.
Inkl. Teilnahmebestätigung!
Das neue doppische Haushaltsrecht für Kommunen löst die Kameralistik ab. Die Videoschulung gibt einen kompakten Überblick über das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) und stellt anschaulich die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten des NKHR zur Kameralistik dar.
Rechnungskonzept und Rechtsgrundlagen
Bestandteile des NKHR
- Haushaltsplan, Jahresrechnung, Teilhaushalte und Teilrechnungen
Drei-Komponenten-Rechnungssystem
- Bilanz (Aktiva, Passiva, Abschreibungen)
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
Kontenrahmen (NKHR)
Haushaltsausgleich
Hinweis
- Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich.
- Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie per Mail. Diese sind ausschließlich für Sie bestimmt. Bitte prüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
- Das digitale Produkt ist – einmal gebucht – jederzeit und ortsunabhängig für Sie verfügbar.*
- Pausieren oder unterbrechen ist ebenfalls jederzeit möglich. Icons zeigen an, an welche Inhalte Sie schon angeschaut haben und welche noch nicht.
- Begleitmaterial (falls vorhanden) steht als Download zur Verfügung
- Ihre Teilnahmebestätigung können Sie nach einem kurzen Selbsttest herunterladen
- Die Inhalte dürfen nur von der/dem buchenden Nutzer:in abgerufen und angesehen werden (1 Person). Das Zugänglichmachen der Inhalte zugunsten unbefugter Dritten, die das Produkt nicht selbst gebucht haben, ist unzulässig. Es ist auch untersagt, die Inhalte auf sonstige Weise für unbefugte Dritte oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verwerten oder zu vervielfältigen.
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- Ihr Endgerät sollte über Lautsprecher verfügen; alternativ können auch Kopfhörer benutzt werden.
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Datum der Veröffentlichung: 09.02.2020
Letzte Prüfung auf Aktualität: 13.02.2024
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