WEB-Seminar: Die KI-Verordnung der EU - Grundlegendes Wissen für Behörden und Unternehmen
Zielgruppe
Organisatorisch Verantwortliche für den Umgang und Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz (KI).
Inhalte
Berufstätige, die mit KI arbeiten, sollen sicher und verantwortungsvoll mit ihr umgehen können.
Nach Art. 4 der Verordnung müssen Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter:innen über KI-Kompetenz verfügen, dabei sind „…ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen…“.
In diesem Sinne bietet die Veranstaltung eine erste Orientierung über die Zielsetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die von der KI-VO der EU gesetzt werden und die sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen.
Zum Programm
- Grundlagen und Inhalt der EU-Verordnung 1689/2024 über Künstliche Intelligenz
- Die Einteilung der KI nach Risikoklassen und die jeweiligen Voraussetzungen ihrer Nutzung, insbesondere
- Verwendungszweck und Einsatzbereich
- erlaubte und verbotene Praktiken und Anwendungen von KI
- Modelle mit allgemeinem Verwendungszwecke
- Modelle mit systemischem Risiko
- Hochrisiko-Systeme
- Anbieterpflichten: Betriebsanleitungen, transparente Programmgestaltung und weitere Betreiberpflichten: Menschliche Aufsicht, Risikomanagement u.a. (Art. 26)
- vor Inbetriebnahme: Folgenabschätzung
- Aufzeichnungspflichten
- Technische Dokumentation und Aufbewahrungspflicht
- Qualitätsmanagement
- Verhaltenskodex