LIVE-WEBINAR: Häusliche Gewalt und Stalking - Maßnahmen nach dem PolG
Zielgruppe
Beschäftigte des Ordnungsamtes und der Ortspolizeibehörde
Ziele
- Was bezeichnet man als „häusliche Gewalt“?
- Wann ist die Polizeibehörde zuständig?
- Welche Maßnahmen sollte die Polizeibehörde für einen vollumfänglichen Schutz der Betroffenen begleitend einleiten?
- Problem Datenschutz?
- Was passiert bei minderjährigen Störern oder Opfern?
- Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen über den § 30 Polizeigesetz hinaus?
Inhalte
In den vergangenen Jahren wurde durch intensive Öffentlichkeitsarbeit immer mehr auf die Thematik der häuslichen Gewalt aufmerksam gemacht. Aufgrund der hohen Dunkelziffer kann man nur erahnen, wie viele Frauen, Männer und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Fakt ist jedoch, dass sich immer mehr Betroffene an Polizei und Beratungszentren wenden, um Schutz und Hilfe zu suchen. Seit Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg 2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, Wohnungsverweise sowie Aufenthalts-, Rückkehr-, Annäherungsverbote zum Schutz der von Gewalt betroffenen Menschen zu verfügen. Mit der Änderung zum Januar 2021 des PolGBW finden sich die Regelungen zum Bereich hG inhaltsgleich im § 30 PolG.
> Einführung
- Was ist häusliche Gewalt und Stalking? Welcher Personenkreis wird umfasst?
- Gliederung der Rechtswege: Zivilverfahren nach Gewaltschutzgesetz, Strafverfahren, Öffentlich-rechtliches Verfahren
- Zuständigkeit nach PolG
- Kenntniserlangung über die häusliche Gewalt
- Aufbau der Ermächtigungsgrundlage
- Durchprüfung der Tatbestandsvoraussetzungen: Liegt eine häusliche Gemeinschaft vor? Liegt eine konkrete gegenwärtige Gefahr vor?
- Fristen
- Verlängerungsmöglichkeit bei Antrag nach GewSchG nach § 30 IV PolG
- Minderjährige Störer
- Häusliche Gewalt in der Flüchtlingsunterkunft
- Häusliche Gewalt in der Pflege
- Gegenseitige Gewalt
- Voraussetzung für die Nachstellung.
- Wann werden Maßnahmen ergriffen?
- Prinzip des mildesten Mittels: Die Gefährderansprache § 29 PolG
- Tenor
- Gründe
- Rechtsbehelfe
- Gebühren
- Zusatz: Zustellung der Verfügung: Empfangsbekenntnis
- Am Beispiel der Stadt Stuttgart- STOP
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
- Zusammenarbeit mit weiteren halbstaatlichen und staatlichen Interventionsstellen: Problem Datenschutz
- Zusammenarbeit mit dem Sozialamt, bzgl. Flüchtlingen oder Betroffenen, welche sich in Pflege befinden
Hinweis
Diese Veranstaltung wird als Live-Webinar durchgeführt. Anmeldungen sind online möglich.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
- Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
- Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
- Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
- Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
- Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
- Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
- Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
- Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
- Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
- 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
- Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
- Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
- Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.