HYBRID-SEMINAR: Aufenthalt aus familiären Gründen
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien, die bereits über berufliche Erfahrung in der Ausländerverwaltung verfügen.
Ziele
Den Seminarteilnehmer:innen wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer familiären Aufenthaltserlaubnis gegeben. Mit den Teilnehmer:innen werden Fallbeispiele zu allen Themenbereichen besprochen.
Inhalte
Der Familiennachzug zu Ausländern und zu Deutschen stellt nach wie vor einen sehr bedeutsamen Faktor der Zuwanderung nach Deutschland dar. Einen einheitlichen Tatbestand des „Familiennachzugs“ kennt das Aufenthaltsgesetz nicht. Vielmehr trennt und differenziert es in den einschlägigen Vorschriften im Sechsten Abschnitt des Zweiten Kapitels (§§ 27 bis 36a AufenthG) zwischen dem Nachzug von Ehegatten, von Kindern, von sonstigen Angehörigen und den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.
> Allgemeine Regelungen zum Familiennachzug (§ 27 AufenthG)
- Eheliche und familiäre Lebensgemeinschaft
- Scheinvaterschaft
- Absehensmöglichkeit bei Ausweisungsinteresse
- Versagungsgrund beim Stammberechtigten
- Geltungsdauer der familiären Aufenthaltserlaubnis
- Ehegattennachzug zu Deutschen
- Kindernachzug zu deutschem Elternteil
- Nachzug des Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
- Nachzug des nicht personensorgeberechtigten Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen
> Ehegattennachzug zu Ausländern (§ 30 AufenthG)
- Mindestalter
- Sprachkenntnisse
- Aufenthaltstitel des Stammberechtigten
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Dreijähriger rechtmäßiger Bestand der Ehe
- Härtefallklauseln
> Geburt eines Kindes im Bundesgebiet (§ 33 AufenthG)
> Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis (§ 34 AufenthG)
> Nachzug sonstiger Familienangehöriger (§ 36 AufenthG)
- Nachzug der Eltern zu ihrem im Bundesgebiet sich aufhaltenden minderjährigen Kind mit Schutzstatus
- Nachzug sonstiger Familienangehöriger
> Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (§ 36a AufenthG)
Hinweis
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie Online (am PC, Laptop, etc.) oder in Präsenz (vor Ort) teilnehmen.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
- Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
- Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
- Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
- Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
- Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
- Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
- Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
- Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
- Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
- 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
- Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
- Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
- Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.