Öffentliche Sicherheit und Ordnung

HYBRID-SEMINAR: Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Ausländerrecht

Dozent/in: Wolfgang Sachsenmaier
Produktnummer 2025-54266H
Termin 15. Mai 202509:00 bis 16:30 Uhr
Ort VWA Bildungshaus
Gebühren 276,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozenten/innen
Wolfgang Sachsenmaier
Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, a. D.

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien, die bereits über berufliche Erfahrung in der Ausländerverwaltung verfügen.

Ziele

Den Seminarteilnehmer:innen wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick in die verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Ausländerrecht gegeben.

Inhalte

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels sind aber nicht formgebunden. In der Verwaltungspraxis ist deshalb wichtig zu erkennen, wann ein Antrag gestellt ist, der möglicherweise eine Erlaubnis – oder Fortgeltungsfiktion ausgelöst hat. Oft werden Ausländer:innen Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG ausgestellt, obwohl ihr Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels keine Erlaubnis – oder Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 3 Satz 1, § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) ausgelöst hat. Dies führt zu Problemen im Hinblick auf den Rechtsschutz und bei der Berechnung der Dauer eines rechtmäßigen Aufenthaltes bei Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder der Einbürgerung.

§ 82 Abs. 3 AufenthG normiert spezielle Belehrungs- und Hinweispflichten der Behörde, die von Amts wegen zu erfüllen sind. Ein Verstoß kann zu einer Folgenbeseitigungslast führen. Die in § 82 Abs. 1 AufenthG begründete Mitwirkungspflicht des Ausländers besteht nicht allumfassend und steht in einem Spannungsverhältnis zum Untersuchungsgrundsatz. Während für den Bereich sonstiger behördlicher Maßnahmen das Wesen der aufschiebenden Wirkung darin besteht, als zeigten sie keine Wirkungen, wird für den Bereich des Ausländerrechts mit § 84 Abs. 2 AufenthG bestimmt, dass Verwaltungsakte, die die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beenden, wirksam sind, obwohl Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung eingelegt wurden. Bei der rückwirkenden Erteilung eines Aufenthaltstitels kommt es darauf an, für welchen zurückliegenden Zeitraum ein schutzwürdiges Interesse des Ausländers besteht und ob die rückwirkende Erteilung von Amts wegen erfolgen muss. Vielfach wird ein die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendender Verwaltungsakt (z. B. Befristung, Widerruf) mit einem Sofortvollzug versehen. Dies ist im Hinblick auf das erforderliche besondere Vollzugsinteresse problematisch. Im Hinblick auf den maßgeblichen Zeitpunkt bei Ermessensentscheidungen bestehen bei der Ergänzung von Ermessenserwägungen strenge Anforderungen an Form und Handhabung.

  • Antragserfordernis und Wirkungen der Antragstellung, Erlaubnis-, Duldungs- und Fortgeltungsfiktion, Fiktionsbescheinigung (§ 81 AufenthG)
  • Belehrungs- und Hinweispflichten der Behörde (§ 82 Abs. 3 AufenthG)
  • Mitwirkungspflichten des Ausländers (§ 82 Abs. 1 AufenthG) und Untersuchungsgrundsatz (Behandlung des Spannungsverhältnisses anhand der Beispiele „Scheinehe“, „Beseitigung tatsächlicher Ausreisehindernisse“)
  • Rückwirkende Erteilung von Aufenthaltstiteln
  • Wirkungen von Widerspruch und Klage (§ 84 AufenthG)
  • Maßgeblicher Zeitpunkt bei Ermessensentscheidungen
  • Ergänzung von Ermessensentscheidungen im gerichtlichen Verfahren
  • Anordnung des Sofortvollzugs

Hinweis

Die Teilnehmer:innen werden gebeten, das Aufenthaltsgesetz vorliegen zu haben.

Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie Online (am PC, Laptop, etc.) oder in Präsenz (vor Ort) teilnehmen.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME

  • Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
  • Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
  • Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
  • Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
  • Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
  • Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
  • Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
INFORMATIONEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
  • Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
  • Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
  • 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
  • Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
  • Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
  • Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.

HYBRID-SEMINAR: Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Ausländerrecht
Technische Voraussetzungen

Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät mit Ton (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches den heute gängigen Standards entspricht.

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