Hybrid-Seminar: Systematische Einführung in das Personenbeförderungsrecht
Zielgruppe
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Genehmigungsbehörden für Taxi und Mietwagen, aber auch anderer Behörden, die mit dem Personenbeförderungsrecht zu tun haben (z.B. Bußgeldbehörden, Polizei, Regierungspräsidien etc.)
Ziele
Das zweitägige Seminar umfasst die grundlegenden Inhalte des Personenbeförderungsrechts (PBefG, BOKraft, PBZugV, FrStllgV, PBefGKostV).
Die Bereiche Taxi und Mietwagen werden intensiv und praxisnah behandelt.
In erster Linie richtet sich das Seminar deshalb an Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die noch relativ neu im Personenbeförderungsrecht sind, da sich ein Großteil des Seminars mit dem Antragsverfahren auseinandersetzt.
Inhalte
> Das Antragsverfahren
- Welche Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen?
- Welche Unterlagen darf die Genehmigungsbehörde darüber hinaus verlangen?
- Wie prüfe ich den Antrag, wann ist ein Antrag vollständig?
- Habe ich eine Frist zu beachten?
- Was ist bei Unstimmigkeiten zu tun?
- Wie kann ich mit anderen Stellen/ Behörden zusammenarbeiten?
- Wie komme ich zu einer Entscheidung (Wiedererteilung/Ablehnung)?
- Welche Auflagen und Bedingungen sind wichtig?
> Ersterteilung von Taxikonzessionen:
- Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
- Beurteilung
- Warteliste
> Sonderfälle
- Tod eines Unternehmers
- Personenbeförderung ohne Genehmigung (Freistellungs-Verordnung)
> Betriebs- und Beförderungspflicht
> Beförderungsentgelte
> Aufsicht
> Ordnungswidrigkeiten
Hinweis
Das Seminar bietet ausreichend Zeit für Fragen. Diese können auch vorab über die VWA an die Referenten gerichtet werden.