Finanz- und Kommunalwirtschaft

HYBRID-SEMINAR: Europäisches Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen - Grundlagen

Dozent/in: Rechtsanwalt Dr. Stefan Meßmer
Produktnummer 2025-57841H
Termin 19. Februar 202509:00 bis 16:30 Uhr
Ort VWA Bildungshaus
Gebühren 276,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozenten/innen
Rechtsanwalt Dr. Stefan Meßmer
Rechtsanwalt, Partner Baker Tilly, Stuttgart

Zielgruppe

Landräte und (Ober-)Bürgermeister:innen, Finanzdezernenten, Leiter:innen und Mitarbeitende der Kämmerei bzw. Beteiligungsverwaltung sowie Rechtsdezernenten von Kommunen und Landkreisen; Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen und Juristen kommunaler Unternehmen.

Ziele

Das Seminar richtet sich an „Einsteigende“ oder Teilnehmende mit nur geringfügigen Kenntnissen des Europäischen Beihilfenrechts. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Anwendungsfälle des Europäischen Beihilfenrechts in der kommunalen Praxis. Ihnen soll anhand der Vermittlung der Grundlagen und der Besprechung konkreter Fallbeispiele ein Gespür für beihilfenrechtlich relevante Sachverhalte vermittelt werden. Darüber hinaus werden Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Rechtsverstößen erörtert.

Inhalte

Zweck des Europäischen Beihilfenrechts ist der Schutz des Binnenmarkts vor Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Fördermaßnahmen. Verstöße gegen beihilfenrechtliche Vorschriften ziehen schwerwiegende Rechtsfolgen nach sich (Nichtigkeit von Verträgen; Rückforderung von Beihilfen). Zudem hat die Rechtsprechung mit mehreren bedeutenden Urteilen die Wirksamkeit des Beihilfenrechts auf nationaler Ebene weiter verstärkt (etwa im Urteil des BGH vom 24. März 2016 in dem Musterverfahren „Kreiskliniken Calw“).
Staatliche Beihilfen betreffen weite Bereiche kommunalen Handelns und sind insbesondere für die Finanzierung kommunaler Unternehmen und von Infrastrukturprojekten von wesentlicher Bedeutung.
In der Praxis ist häufig unklar, wie bestimmte Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung beihilfenrechtlich einzuordnen sind, ob bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Tourismusmarketing überhaupt als wirtschaftliche Tätigkeiten anzusehen sind, wann eine „Begünstigung“ vorliegt und wie Infrastrukturprojekte zu behandeln sind.
Darüber hinaus stellt sich in vielen Fällen die Frage, ob bestimmte staatliche Unterstützungsmaßnahmen an Unternehmen geeignet sind, den zwischenstaatlichen Handel zu beeinträchtigen. Unklar ist häufig auch, ob eine Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge zugleich eine „Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ im beihilfenrechtlichen Sinne ist.
Innerhalb des Konzerns „Kommune“ besteht zudem häufig Rechtsunsicherheit, ob mögliche Fördermittel unter dem Blickwinkel der „De minimis“-Verordnung noch entgegengenommen werden dürfen oder ob die Höchstwerte bereits überschritten sind. Zu Beginn des Jahres 2024 sind auch die neuen Fassungen der "De-minimis"-Verordnung und der "DAWI-De-minimis"-Verodnung in Kraft getreten

  • Beihilfenrechtliche Grundbegriffe, Rechtsgrundlagen und Prüfungs-schema für die Praxis
  • Die Tatbestandsmerkmale des Beihilfenbegriffs anhand der Vorgaben der „Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe“ und der aktuellen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und der Gerichte
  • Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Beihilfe und Folgen von Beihilfenrechtsverstößen
  • Die Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorgeleistungen („Betrauung“)
  • Übernahme von Bürgschaften
  • Aktuelle Fallbeispiele aus der kommunalen Praxis

Hinweis

Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie Online (am PC, Laptop, etc.) oder in Präsenz (vor Ort) teilnehmen.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME

  • Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
  • Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
  • Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
  • Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
  • Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version), Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
  • Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
  • Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
INFORMATIONEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
  • Wenn Sie sich für eine ONLINE-Teilnahme entschieden haben, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
  • Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
  • 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
  • Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
  • Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
  • Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.

HYBRID-SEMINAR: Europäisches Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen - Grundlagen
Technische Voraussetzungen

Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät mit Ton (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches den heute gängigen Standards entspricht.

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Information
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