WEB-Seminar: BauGB 2025 – der Bau-Turbo – die Neuregelungen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Bereich des Bauplanungsrechts, an Baurechtsbehörden sowie natürlich auch an die Entwurfsverfasser.
Ziele
ist es, in der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über alle Neuregelungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Gemeinden, Baurechtsbehörden und Entwurfsverfassern in Bezug zu setzen.
Inhalte
Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
- § 31 Abs. 3 BauGB: Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen des Bebauungsplans
- § 34 Abs. 3b BauGB: Abweichung vom Erfordernis des Einfügens für die Errichtung von Wohngebäuden
- § 246e BauGB: Umfassende Abweichungsmöglichkeit von BauGB-Vorschriften und Bebauungsplanfestsetzungen für Wohnbauvorhaben
- § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB: Neue Festsetzungsmöglichkeiten für Geräuschimmissionen bzw. Geräuschemissionskontingente
- § 216a BauGB: Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
- Weitere Änderungen – Inkrafttreten
Hinweis
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bundestagsdrucksache 21/781 vom 7. Juli 2025) beinhaltet gravierende Änderungen des Bauplanungsrechts. Diese betreffen insbesondere die Zulassung von Wohnungsbauvorhaben im Wege der Befreiung oder Abweichung sowie lärmbezogene Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen. So ist u.a. vorgesehen, dass Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich ohne bauplanungs-rechtliche Grundlage zugelassen werden können. Mit dem Inkrafttreten wird im Herbst 2025 gerechnet.