Bauen und Planen

WEB-SEMINAR: Abstandsflächenrecht für Einsteiger:innen

Dozent/in: Dipl.-Ingenieur Manfred Busch
Produktnummer 2025-60046K
Termin 26. Juni 202509:00 bis 16:45 Uhr
Ort VWA digital
Gebühren 281,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozenten/innen
Dipl.-Ingenieur Manfred Busch
Regierungsbaumeister, Baudirektor a.D.

Zielgruppe

Menschen, die in das Thema Abstandsflächenrecht einsteigen wollen bzw. die immer mal wieder Berührungspunkte mit diesen Fragestellungen hatten, sich nun aber ein grundlegendes Fundament aneignen wollen. Dies sind insbesondere bei Gemeinden ohne Baurechtszuständigkeit Tätige, aber auch Architekten, Lageplanersteller und Rechtsanwälte.

Ziele

Ziel des Seminars ist, Ihnen einen vollständigen Überblick über die abstandsflächenbezogenen Regelungen der Landesbauordnung zu geben. Dabei werden die einzelnen Detailregelungen dargestellt und anhand zahlreicher Zeichnungen und praxisrelevanter Beispiele erläutert. Ergänzend wird in relevanten Bereichen auf die maßgebliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hingewiesen.

Besondere Aufmerksamkeit kommt den aktuellen Änderungen abstandsflächenbezogener Regelungen in der Landesbauordnung zu. Dies ist natürlich vor allem die abstandsflächenneutrale Aufstockung um zwei Geschosse, Klarstellungen zu Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf und an Gebäuden sowie abstandsflächenbezogene Erleichterungen für die Errichtung von Mobilfunkanlagen. Auch die in der LBO-Novelle 2019 enthaltenen Änderungen im Abstandsflächenrecht wie etwa der Faktor von 0,2 für Urbane Gebiete sowie der in § 7 Abs. 2 Nr. 5 LBOAVO neu geregelte Zusammenhang zwischen Abweichungen bezüglich der Tiefe der Abstandsflächen und der Brandwand-Anforderung werden vorgestellt und erörtert.

Inhalte

Zunächst werden die Regelungen des § 5 LBO – unter Berücksichtigung planungsrechtlicher Regelung – zum grundsätzlichen Erfordernis von Abstandsflächen, zur Lage dieser, zum Überdeckungsverbot sowie zur Ermittlung der Wandhöhe und zu der daraus folgenden Abstandsflächentiefe erläutert. Anschließend werden die in § 6 LBO enthaltenen Regelungen zur abstandsflächenrechtlichen Privilegierung – so z.B. für Garagen oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume – dargestellt und wiederum anhand von Zeichnungen und praktischen Beispielen vertieft. Auch werden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Zulassung von Abweichungen oder Befreiungen von den erforderlichen Abstandsflächen erläutert.

Einführung

  • Regelungssystematik und Schutzziele des Abstandsflächenrechts
  • Änderungen der LBO-Novelle 2019 sowie der Änderungen 2023
  • Abstandsflächen im Regelfall/Abstandsflächen in Sonderfällen
  • Modifikation durch örtliche Bauvorschriften
  • Abstandsflächen und Rücksichtnahmegebot
  • Zulassung von Abweichungen und Befreiungen
Erfordernis von Abstandsflächen
  • Abstandsflächen vor Außenwänden baulicher Anlagen
  • Vorrang bauplanungsrechtlicher Regelungen – „muss“-Grenzbebauung
  • Vorrang bauplanungsrechtlicher Regelungen – „darf“-Grenzbebauung
Lage der Abstandsflächen
  • Lagegebot
  • Überdeckungsverbot
Ermittlung der Wandhöhe
  • Ermittlung der Wandhöhe – Eckpunktmethode – Bildung von Wandabschnitten
  • Berücksichtigung von Giebeln, Dächern und Dachaufbauten
  • Aufstockung um zwei Geschosse wird nicht auf Wandhöhe angerechnet
  • Veränderung der Geländeoberfläche für Hauptgebäude
Vorbauten und „5-Meter“ - Wände
  • Untergeordnete Bauteile und Vorbauten
  • Wände bis 5 m Breite
  • Nachträgliche Wärmedämmung
Privilegierte Vorhaben
  • 1 m – Gebäude und Gebäudeteile
  • Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume
  • Bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind
  • Ermittlung von Wandhöhe und Wandfläche
  • Veränderungen der Geländeoberfläche an der Grenze
Abweichungen
  • Abweichungen gem. § 6 Abs. 3 Nr. 1 LBO
  • Abweichungen gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 LBO
  • Abweichungen gem. § 56 Abs. 2 LBO
  • Befreiungen gem. § 56 Abs. 5 LBO

WEB-SEMINAR: Abstandsflächenrecht für Einsteiger:innen
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