HYBRID-SEMINAR: Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins nach dem LWoFG - Einführungsseminar
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen der öffentlichen Verwaltung sowie von Wohnungsbauunternehmen
Ziele
Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Fragen der aktuellen Rechtslage und deren praktische Umsetzung im Bezug auf Wohnberechtigungsschein und Einkommensberechnung.
Inhalte
Die Landesregierung hat im Zuge der Novellierung des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) einige Änderungen in Bezug auf die Ausstellung des Wohnberechtigungscheins beschlossen.
Der Wohnberechtigungschein ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines liegt in der Zuständigkeit der Wohnortgemeinde und betrifft somit ganz Baden-Württemberg. Gegenstand des Seminars ist sowohl das Verfahren der Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines, die Anwendung in Bezug auf den geförderten Wohnungsbestand als auch die Inhalte der Novellierung welche bereits seit dem 13. Mai 2020 zur Anwendung kommen.
- Überblick über die Einkommensermittlung
- Einkommensgrenzen für Bestandswohnungen und Wohnungen nach dem LWoFG (Allgemeine Mietwohnraumförderung und Förderung für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung)
- Wohnberechtigungsschein nach § 15 LWoFG
- Auswirkung auf die Überwachung des geförderten Wohnungsbestandes
- Wohnberechtigungsschein für mittelbare Belegung , Belegungsrechte im Bestand sowie Verlängerung von Belegungsbindungen
- Änderung des LWoFG im Bereich der Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins zum 13. Mai 2020 in Verbindung mit den Hinweisen zu den Änderungen des LWoFG vom März 2021
Hinweis
Fachspezifisches Modul der Qualifizierungsoffensive „Neu- und Quereinsteiger in die Kommunalverwaltung!“
Die Qualifizierungsoffensive der Württ. VWA richtet sich an Neu- oder Quereinsteiger:innen in der öffentlichen Verwaltung ohne Verwaltungsausbildung.
Fordern Sie gerne die Broschüre zur Qualifizierungsoffensive an.
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie Online (am PC, Laptop, etc.) oder in Präsenz (vor Ort) teilnehmen.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
- Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung.
- Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen.
- Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen.
- Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins.
- Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version), Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden!
- Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop- Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen.
- Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de
INFORMATIONEN ZUR ONLINE-TEILNAHME
- Wenn Sie sich für eine Online-Teilnahme entschieden haben, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten.
- Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen.
- 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben.
- Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an.
- Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar.
- Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.