Soziale Leistungen der Kommunen

HYBRID-SEMINAR: Rückforderung und Kostenersatz in der Sozialhilfe - Wann und in welchem Umfang ist Sozialhilfe zu erstatten?

Dozent/in: Jürgen Maximini
Produktnummer 2025-63338M
Termin 25. Juni 202509:00 bis 16:30 Uhr
Ort VWA-Mannheim
Gebühren 550,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozenten/innen
Jürgen Maximini
Dozent im Studiengebiet „Recht der sozialen Sicherung“, Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen

Zielgruppe

Das Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Sozialverwaltungen, Mitarbeitende von Wohlfahrtsverbänden und sozialen Beratungsstellen sowie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich mit der Rückforderung und dem Kostenersatz von Leistungen der Sozialhilfe beschäftigen müssen.

Inhalte

Die Rückforderung und der Kostenersatz in der Sozialhilfe sind durch detaillierte rechtliche Vorgaben geregelt, die jedoch häufig Interpretationsspielraum lassen und Einzelfallentscheidungen erfordern. Eine klare Kommunikation, umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und sorgfältige Dokumentation sind essenziell, um rechtssichere Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu minimieren.
Das Seminar vermittelt Ihnen fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung der Rückforderung und des Kostenersatzes in der Sozialhilfe. Sie lernen die rechtlichen Voraussetzungen, Verfahrensabläufe und Ermessensspielräume im Umgang mit Rückforderungs- und Ersatzansprüchen gemäß den Vorschriften des SGB sicher anzuwenden. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Ansprüche rechtssicher zu prüfen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu bewerten, Verhältnismäßigkeit und Billigkeit in Einzelfällen zu berücksichtigen sowie Rückforderungen und Kostenersatzansprüche transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren.

  • Rücknahme rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakte
  • Aufhebung von Dauerverwaltungsakten
  • Erstattungsansprüche wegen zu Unrecht gewährten Leistungen
  • Kostenersatz durch den Vertreter des Leistungsberechtigten
  • Kostenersatz durch den Verursacher der Leistungsgewährung
  • Kostenersatz bei sozialwidrigem Verhalten
  • Kostenersatz durch den Erben
  • Kostenersatz bei Doppelleistungen
  • Einschränkung und Aufrechnung von Leistungen

HYBRID-SEMINAR: Rückforderung und Kostenersatz in der Sozialhilfe - Wann und in welchem Umfang ist Sozialhilfe zu erstatten?
Technische Voraussetzungen

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Information
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Konzeption und Beratung
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