Grundsteuer und der Nachweis des tatsächlichen Werts
Ziele
Auch wenn jedes Bundesland eigenständig über die Berechnung der Grundsteuer entscheiden kann, ist an vielen Stellen der Bodenrichtwert ein maßgebliches Kriterium. Haben Bürger Zweifel an dessen Richtigkeit bzw. daran, ob ein einzelnes Flurstück hiervon angemessen erfasst ist, sehen viele Landesgrundsteuergesetze Öffnungsklauseln vor. In Baden-Württemberg ist dazu in § 38 Absatz 4 wie folgt festgelegt: „Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung mehr als 30 Prozent von dem Wert nach Absatz 1 oder 3 abweicht…“
Das geplante Seminar gibt zunächst einen kurzen Überblick über die verschiedenen Grundsteuersystematiken und veranschaulicht auch die Wichtigkeit der zugrundeliegenden Bodenrichtwerte. Das Verfahren zum Nachweis des „nachgewiesenen tatsächlichen Wert“ wird dann überblickend erläutert, um potenzielle Kunden oder Interessenten erste Informationen über Erfolgsaussichten geben zu können. Dann folgt der detaillierte Ablauf mit Fallbeispielen.
Inhalte
- Grundlagen der Grundsteuer und Bodenrichtwerten
- Öffnungsklauseln in verschiedenen Bundesländern
- Grundsätzliches zum Verfahrensablauf und Erfolgsaussichten
- Konkrete Berechnungen, Fallbeispiele und Herangehensweise
- Nach Möglichkeit sollen Merkblätter und Erfahrungen ausgetauscht werden
Hinweis
Weiterbildung gem. § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV